Im Zuge der Vereinheitlichung des EU-Rechts ist durch die Realisierung der Richtlinie 93/17/EWG eine Niederlassung als Arzt nicht mehr exklusive Weiterbildung möglich. Damit ist mittlerweile der „Arzt für Allgemeinmedizin“ bzw. „Arzt für Innere und allgemeine Medizin“ der erforderliche Standard. Der wichtigste Unterschied ist in diesem Zusammenhang ein in der jeweiligen Weiterbildungsordnung vorgeschriebener Bildungsablauf mit Mindestbildungszeiten und eine abschließende Facharztprüfung und damit ein insgesamt verbesserter Qualitätsstandard.
Anknüpfend an das Studieren ist es üblich, dass ein Doktor für mehrere Jahre als einfacher Assistenzarzt an einer von der Ärtzekammer anerkannten Bildungsstätte (z.B. Heilanstalt oder Arztpraxis wie Frauenheilkunde) arbeitet, um sich auf einem oder auch mehreren Fachgebieten der Gesundheitslehre weiterzubilden und darüber hinaus evtl. einen Facharzttitel zu verdienen, welcher die Voraussetzung zur Niederlassung ist. Details dazu sind in der Bildungsordnung geregelt. Niedergelassene Ärzte schuften in freier Arztpraxis, gegebenenfalls auch mit mehreren Ärzten in einer Gemeinschaft (früher: Gemeinschaftspraxis). Manche Ärzte schaffen auf Honorarbasis für verschiedene niedergelassene Ärzte oder Krankenhäuser.
Die ist ein Fachgebiet der Medizin – ebenso wie in der Erkranktenversorgung als auch in der Forschung und Ausbildung. Sie befasst sich mit dem Aufbau, der Funktionalität und den Erkrankungen sämtlicher Organsysteme unseres Körpers. Ein Facharzt für Innere Gesundheitslehre (auch genannt Internist) ist , unter Einbeziehung des wissenschaftlichen Fortschritts – auf die Vorbeugung, Erkennung, Therapie und Rehabilitation von Fehlfunktionen oder Funktionsausfällen folgender Körpersysteme spezialisiert.
Die offizielle Benennung in Deutschland lautet Arzt für Innere Gesundheitslehre (oder optional auch “Internist”). Um diese Berufsbezeichnung tragen zu dürfen, muss ein Doktor eine Schulung von mindestens 60 Monaten (5 Jahre) in einer anerkannten Weiterbildungsstätte mit einer von den Landesärztekammern festgelegten Bildungsordnung absolvieren. Darüber hinaus gibt es die Gelegenheit einen Fokus zu wählen. Die Weiterbildungszeit beträgt dadurch mindestens 74 Monate (5 Jahre). Am Ende der Schulung steht in beiden Fällen eine mündliche Studie. Die Weiterbildungsordnung kann je nach Bezirk differieren, da die Ausbildungshoheit in Deutschland den jeweiligen Fachärztekammern gebietsbezogen unterliegt.